Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zesner Sportberatung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend Dienstleistungen) der Zesner Sportberatung (nachfolgend ZS). Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft bezeichnet, welche mit der ZS einen Vertrag abgeschlossen hat.

1) Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Dienstleistungen - kostenpflichtig oder gratis -, welche die ZS erbringt.
Die übrigen Vertragsbestimmungen, wie schriftliche Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Joint Venture Agreement, usw. gehen den AGB im Falle von Wiedersprüchen vor. Die jeweils aktuelle und Verbindliche Fassung, kann bei der ZS bezogen werden.

2) Leistungen der ZS
Die ZS kann keine Gewährleistung für eine unterbruchs- und störungsfreie Funktion ihrer Dienstleistung übernehmen.
Zur Vertragserfüllung kann die ZS jederzeit Dritte beziehen.

3) Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, der ZS jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen online, schriftlich oder per Fax mitzuteilen.

4) Quellenschutz, Datenschutz, Nichtumgehung
Zwischen der ZS und dem Kunden wird ein Quellenschutz sowie eine Nichtumgehung vereinbart.
Unter den Quellenschutz fallen alle bekannt gegebenen Geschäftsverbindungen sowie Adressen von Dritten ohne Rücksicht darauf, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt. Gleiches gilt auch für etwaige Tochterunternehmen der Beteiligten und/oder andere Verbindungen, die Dritten gegenüber unterhalten werden. Es ist ohne Ausnahme ausgeschlossen, dass mit den durch die Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftspartnern ohne eine ausdrückliche Zustimmung der ZS direkt oder indirekt Kontakt aufgenommen, Verhandlungen geführt oder Geschäfte abgewickelt werden, auch nicht über oder durch vorgeschobene Personen. Über Inhalt und Ergebnis von mit Zustimmung der anderen Parteien direkt geführten Verhandlungen, Geschäftsabwicklungen usw. ist die ZS jeweils unverzüglich zu unterrichten. Alle Offerten und Informationen aus den bekannt gegebenen bzw. bekannt gewordenen Geschäftsverbindungen sind ausschließlich für die Unterzeichner bestimmt. Sie sind absolut vertraulich zu behandeln und dürfen Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden.
Der Kunde ist bei Missachtung dieser Schutzbestimmung für sämtlichen daraus entstehenden Schaden haftbar.

5) Preise
Die aktuellen Preise sind bei der ZS direkt erhältlich. Änderungen von Preisen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und sind jederzeit auf einem beliebigen Termin möglich. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der geänderten/neuen Preise. Die Änderung von Steuer- oder anderen maßgeblichen Abgabesätzen berechtigt die ZS, die Tarife ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall kein Kündigungsrecht.

6) Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluß (ab Gesamtbetrag Netto: 2500,00 EURO), wird ein Betrag in Höhe von 30% der Auftragssumme sofort fällig. Weitere 50% der Auftragssumme sind 14 Tage vor Beginn der Leistung, Veranstaltung etc. in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die restlichen 20% der Auftragssumme sind spätestens 2 Wochen nach der Zustellung der Rechnung durch die ZS zu zahlen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 6% zu bezahlen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten.

7) Anmietung von zusätzlichem Equipment
Muss die ZS zusätzliches Equipment bei Dritten anmieten um seinen Verpflichtungen dem Kunden gegenüber nachzukommen, so haftet die ZS nicht für die entstandenen Schäden oder Diebstählen. Schäden bzw. Diebstähle sind über eine zusätzliche Haftpflichtversicherung oder einer Veranstaltungsversicherung abzusichern. Die für eine solche zusätzliche Versicherung anfallenden gesamten Kosten sowie die anfallende gesamte Selbstbeteiligung einer solchen Versicherung, trägt der Kunde.

8) Beginn, Kündigung, Storno
Der Vertrag beginnt in der Regel mit der schriftlichen Auftragsbestätigung einer Dienstleistung. Bei einer vorzeitigen Kündigung, ohne das dies von der ZS zu vertreten ist, fallen dem Kunden folgende Stornozahlungen (in Prozent vom brutto Auftragsvolumen) an:
1) 10% ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung
2) 20% ab 60 bis 32 Tage vor Veranstaltung oder Dienstleistung
3) 50% ab 31 bis 21 Tage vor Veranstaltung oder Dienstleistung
4) 80% ab 20 bis 15 Tage vor Veranstaltung oder Dienstleistung
5) 100% ab 14 bis 1 Tag vor Veranstaltung oder Dienstleistung

9) Änderungen der AGB
Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.

10) Sonstige Vereinbarungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, insbesondere der AGB, bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform. Ist dies nicht gegeben gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.

 
     
  Stand Februar 2005